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Das Antragsformular für die vorgerichtliche anwaltliche Kostenhilfe (Beratungshilfe) können Sie hier ausfüllen (rechts oben “Felder markieren” bzw. “Highlight existing fields” anklicken !) und ausdrucken oder zunächst auf ihren PC herunterladen (pdf-Dokument !). Eine Ausfüllhilfe nebst sonstigen Hinweisen finden Sie am Ende des Formulars.

In Marburg können Sie die Beratungshilfe beim Amtsgericht in der Universitätsstraße 48 vormittags beantragen. Am Besten vorher nach den Öffnungszeiten fragen: 06421-290-0.

Wenn Sie schon verklagt worden sind oder Sie klagen wollen, benötigen Sie nicht Beratungshilfe sondern Prozesskostenhilfe.

           

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