weitere Neuerungen im Verkehrsrecht:
Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel
Ab 1.1.2015 dürfen Autofahrer künftig bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des früheren Wohnortes behalten. Erst bei einer Neuzulassung eines KfZ muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen des neuen Wohnortes beantragt werden. Allerdings richten sich die Tarife der Kfz-Versicherung weiterhin nach dem Wohnort, sodass man letztendlich praktisch doch sein Fahrzeug ummelden muss, nur nicht mehr ein Bußgeld zu erwarten hat, wenn man es unterlässt.
Online-Abmeldung von Fahrzeugen nach Neuanmeldung in 2015 möglich
Gebraucht wird dafür der neue Personalausweis und der neue Fahrzeugschein sowie die Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Die gibt es nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung. Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes darauf freigerubbelt und online an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt werden.
Ab 2016 soll dann auch die Neuanmeldung oder Wiederzulassung online möglich sein.
Neue Vorschriften für den Verbandkasten
Bereits seit Januar 2014 gelten neue Regelungen in Bezug auf den Inhalt der Verbandkästen. Die DIN 13164 sieht beispielsweise ein 14-teiliges Pflaster-Set sowie Hautreinigungstücher im Verbandkasten vor. Ende Dezember 2014 läuft die Übergangsfrist für Fahrzeughalter zum Austausch alter Verbandkästen aus. Damit ist der neue Verbandkasten Januar 2015 in jedem Auto Pflicht.
Steuerliche Vorteile für Elektroautos sichern !
Alle Elektrofahrzeuge die bis zum 31.12.2015 in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab dem Tag der Erstzulassung für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Wer es erst ab 2016 zulässt, erhält nur noch eine Steuerbefreiung für 5 Jahre.
Neuerungen in 2013:
Viele Städte verschärfen die Einfahrtsregelungen für ihre Umweltzonen.
Ab dem 19. Januar treten die geänderten Führerschein-Regelungen in Kraft:
Wer seinen Führerschein ab dem 19.01.2013 ausgehändigt bekommt, muss ihn (nicht die Fahrerlaubnis an sich) nach 15 Jahren zur Wahrung der Fälschungs- sicherheit erneuern lassen. Die bislang gültigen Führerscheine (egal welcher Art) sind noch bis zum 18.1.2033 gültig. Danach müssen aber auch diese umgetauscht werden. Eine erneute Fahrprüfung muss deswegen niemand ablegen
Die Bus- und Lkw-Führerscheine behalten weiterhin eine Gütligkeit von 5 Jahren.
Ausserdem sind Erhöhungen der Bußgelder ( bei Verstoß gegen Winterreifen- pflicht, Kindersicherungspflicht, Handyverbot, Vorfahrtverstoß, Rotlichtverstoß, Fahren ohne Zulassung, ohne gültige Umweltplakette u.a.) geplant aber noch nicht wirksam.
Zur Neuregelung des Punktesystems seit 1.5.2014 nebst teilweiser Bußgelderhöhungen hier und oben
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